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Geschäftsliegenschaften: Pauschalabzug für Unterhalt nicht zulässig

16. Apr, 2017

Das Zürcher Steuerrekursgericht hatte zu beurteilen, ob der Pauschalabzug für Liegenschaftenunterhalt auch bei Geschäftsliegenschaften erlaubt ist. Es wies die Beschwerde eines Liegenschaftenbesitzers ab und lässt nur die effektiven Unterhaltskosten einer Geschäftsliegenschaft zu. Mit Bezug auf die Eidg. Steuerverwaltung begründete das Gericht seinen Entscheid, dass sowohl ein selbständig Erwerbender als auch eine juristische Person die Unterhalts-Kosten als geschäftsmässig begründeter Aufwand abziehen können. Käme noch der Pauschalabzug dazu, wäre das ein Doppelabzug. Deshalb ist nur der Abzug der tatsächlichen Unterhaltskosten zuzulassen.

Der Entscheid gilt auch für vorwiegend geschäftlich genutzte Liegenschaften, die nur teilweise dem privaten Wohnen dienen. (Quelle: Steuerrekursgericht ZH, 27.9.2016)

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