Telefon+41 (0)44 811 00 90

Handschriftliche Vereinbarungen über Nebenkosten sind ungültig

4. Jul, 2016

Ein handschriftlicher Vermerk im Mietvertrag «zulasten der Mieter» bezüglich der Bezahlung der Nebenkosten ist nichtig. Das Kantonsgericht Appenzell entschied, dass eine solche Notiz nicht den Anforderungen an die Umschreibung der Neben­kosten genügt. (Quelle: Urteil des Kantonsgerichts Appenzell Ausserhoden vom 10.9.2014)

← zurück zur Übersicht