Hausverbot für gekündigten Mitarbeiter zulässig
Ein Mitarbeiter bezog eigenmächtig Ferien und erhielt aufgrund dessen die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber stellte den Mitarbeiter per sofort frei. Daraufhin forderte der Mitarbeiter eine Entschädigung vom Unternehmen. Es sei verletzend gewesen, dass er sich nicht von seinen Kollegen verabschieden konnte. Das Kantonsgericht Baselland und das Bundesgericht wiesen die Klage ab und gaben dem Unternehmen Recht. (Quelle: BGE 4A_280/2017 vom 7. September 2017)