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Ist bei der Geschäftsreise alles Arbeitszeit?

4. Sep, 2015

Die Geschäftsreise ist an und für sich ist Arbeitszeit, wobei Zeiten, die der Mitarbei­ter zu seiner freien Verfügung hat, abzuziehen sind.

So ist also die im Zug und Flugzeug verbrachte Reisezeit zu Kunden als Arbeitszeit zu entschädigen. Hingegen sind die üblichen ein- bis mehrstündigen Wartezeiten eines Carchauffeurs zwischen zwei Fahrten weder als Arbeits- noch als Präsenzzeit zu entschädigen.

Weiterbildungen, die vom Arbeitgeber angeordnet werden oder gesetzlich für die auszufüllende Funktion vorgeschrieben sind, zählen als Arbeitszeit; es sind aller­dings abweichende Vereinbarungen möglich, insbesondere in Bezug auf die Frage der Entlohnung.

Es ist sinnvoll, im Arbeitsvertrag zu regeln, in welchem Umfang Geschäftsreisen als Arbeitszeit angerechnet werden.0

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