Ist bei der Geschäftsreise alles Arbeitszeit?
Die Geschäftsreise ist an und für sich ist Arbeitszeit, wobei Zeiten, die der Mitarbeiter zu seiner freien Verfügung hat, abzuziehen sind.
So ist also die im Zug und Flugzeug verbrachte Reisezeit zu Kunden als Arbeitszeit zu entschädigen. Hingegen sind die üblichen ein- bis mehrstündigen Wartezeiten eines Carchauffeurs zwischen zwei Fahrten weder als Arbeits- noch als Präsenzzeit zu entschädigen.
Weiterbildungen, die vom Arbeitgeber angeordnet werden oder gesetzlich für die auszufüllende Funktion vorgeschrieben sind, zählen als Arbeitszeit; es sind allerdings abweichende Vereinbarungen möglich, insbesondere in Bezug auf die Frage der Entlohnung.
Es ist sinnvoll, im Arbeitsvertrag zu regeln, in welchem Umfang Geschäftsreisen als Arbeitszeit angerechnet werden.0