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Kantonsrichter durfte das Handy wegnehmen

25. Aug, 2020

Ein Beklagter war während einer Verhandlung am Kantonsgericht ständig mit seinem Mobil­telefon beschäftigt. Auf Geheiss des Richters musste er das Handy abgeben. Der Ange­klagte verlangte es noch während der Verhandlung heraus, kriegte es aber nicht. Deshalb klagte er bis vor das Bundesgericht. Das Gericht jedoch lehnten seine Beschwerde ab: Das Straf­prozessrecht verbietet Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude, weshalb das Ge­richt den Gebrauch von Mobiltelefonen im Saal untersagen könne. (BGE 6B_893/2018 vom 2. April 2019)

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