Kein Recht auf Bonus bei der Formulierung «Sie sind berechtigt, …»
Das Bundesgericht entschied, dass die Vertragsklausel «Sie sind berechtigt, an einem allfälligen ‚Management Staff Bonus Scheme‘ teilzunehmen» nicht genüge, um einen vertraglichen Anspruch auf Gratifikation zu erhalten. Auch eine Modellberechnung für den Zielbonus auf der letzten Seite des Arbeitsvertrags ändere daran nichts, entschied das Gericht. (Quelle: BGE 4A_149/2014 vom 18.8.2014)