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Kein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für fiktive VR-Tätigkeiten

29. Jan, 2021

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist für Verwaltungsratshonorare zulässig. Vor­aussetzung dafür ist, dass das Honorar tatsächlich mit einer Arbeitsleistung in Be­zie­hung steht. Für fiktive Arbeitsverhältnisse darf es nicht angewendet werden. (Quelle: Steuerrekurskommission Zürich, 23.3.2020)

 

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