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Keine getrennte Ehegattenbesteuerung bei tatsächlicher Ehe

15. Apr, 2014

Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass eine getrennte Be­steue­rung von Ehegatten nur in Frage kommt, wenn die eheliche Gemeinschaft aufge­ho­ben wird. Es reicht nicht, dass kein gemeinsamer Wohnsitz besteht. Im vor­lie­genden Fall war der getrennte Wohnsitz aufgrund des beruflichen Engagements des Paars und nicht durch die Aufgabe der ehelichen Gemeinschaft begründet. Eine getrennte Besteuerung ist kraft des Gesetzes nur möglich, wenn die Gatten in rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe leben. (Quelle: Verwaltungsgericht Zürich, 30.10.2013)

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