Keine getrennte Ehegattenbesteuerung bei tatsächlicher Ehe
Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass eine getrennte Besteuerung von Ehegatten nur in Frage kommt, wenn die eheliche Gemeinschaft aufgehoben wird. Es reicht nicht, dass kein gemeinsamer Wohnsitz besteht. Im vorliegenden Fall war der getrennte Wohnsitz aufgrund des beruflichen Engagements des Paars und nicht durch die Aufgabe der ehelichen Gemeinschaft begründet. Eine getrennte Besteuerung ist kraft des Gesetzes nur möglich, wenn die Gatten in rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe leben. (Quelle: Verwaltungsgericht Zürich, 30.10.2013)