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Keine Referenzauskünfte ohne Einwilligung des Mitarbeiters

19. Jun, 2017

Ein neuer Arbeitgeber darf sich über die Qualitäten und die Person des Bewer­bers nur bei Personen erkundigen die der Bewerber angibt. Mit Vorteil hat der Stellen­suchende das Vorgehen mit den Personen für Referenzauskünfte abge­sprochen.

Wer verhindern will, dass ein ehemaliger Arbeitgeber Auskunft erteilt, sollte ihm jede Auskunft schriftlich mit eingeschriebenem Brief verbieten.

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