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Keine Sozialabzüge vom Krankentaggeld

10. Feb, 2017

Auf Krankentaggeldern sind keine Ab­züge geschuldet für AHV, IV, Erwerbser­satz­­­ordnung und Arbeitslosenver­sicherung.

Ob hingegen Beiträge für die berufliche Vorsorge abgezogen werden dürfen, hängt von der Pensions­kasse ab und von der Dauer der Krankheit des Mit­ar­bei­tenden. Denn bei vielen Pensionskassen müssen Kran­ke nach drei Mo­naten keine Prä­mien mehr zahlen. In solchen Fällen sind keine ­Abzüge mehr geschuldet.

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