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Keine Vererbung von Verlustvorträgen aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Erblassers

21. Feb, 2019

Das Bundesgericht entschied, dass Verlustvorträge aus der selbständigen Er­werbs­tätigkeit des Erblassers nicht vererblich sind. Führt der Erbe die Selbstän­digkeit weiter, so gehen die Verlustvorträge nicht auf den die Erwerbs­tätigkeit weiterführenden Erben über.

Das Bundesgericht argumentierte, dass die Verlustvorträge nicht am (Perso-
nen-)Unternehmen anknüpfen würden, sondern grundsätzlich mit der Person des eine solche Tätigkeit ausübenden Steuerpflichtigen verbunden seien.

Entsprechend hänge der Verlustvortrag mit dem Status des selbständig Erwer­benden und nicht mit dem Unternehmen zusammen. (Quelle: BGer 2C_986/ 2017 vom 28.06.2018)

 

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