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Können Abschreibungen rückgängig gemacht werden?

21. Okt, 2023

Grundsätzlich sind Abschreibungen definitiv und können nicht rückgängig gemacht werden. Der Gesetzgeber erlaubt zwei Ausnahmen:

  1. Abgeschriebene Aktiven können in Form einer buchmässigen Aufwer­tung der stillen Reserven realisiert werden oder eine nicht mehr be­nötig­te Rückstellung wird aufgelöst.
  2. Das Steueramt darf Abschreibungen von sich aus wieder auflösen, wenn der Wert von Beteiligungen bei juristischen Personengestiegen ist und die Abschreibung dafür nicht mehr gerechtfertigt ist. Wertberichti­gungen und Rückstellungen können immer von Amtes wegen rückgängig gemacht werden.

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