Telefon+41 (0)44 811 00 90

Konkurrenzverbot bei Kündigung

10. Apr, 2016

Ein eventuelles Konkurrenzverbot tritt auch bei einer Kündigung während der Probezeit in Kraft. Es ist aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verbindlich: Der Arbeitnehmer muss vertieften Einblick in den Kundenkreis oder in die Fabrikations- oder Geschäfts­geheimnisse des Unternehmens haben. Und die Verwendung dieser Kenntnisse müsste dem ehemaligen Arbeitgeber erheb­lich schaden können. Dieses Schädigungspotenzial wird bei einer Kündigung in der Probezeit schwer nachzuweisen sein.

← zurück zur Übersicht