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Korrekte Verbuchung von Umrechnungsdifferenzen zwingend

22. Feb, 2015

2009 entschied das Bundesgericht, dass die nicht geschäfts­mässig be­gründeten Umrechnungsdifferenzen steuerneutral im Eigenkapital zu ver­buchen seien. Im Gegensatz zu den tatsächlich rea­li­sier­ten  Wechselkursdifferenzen, die über die Erfolgsrechnung verbucht werden.

Auch wenn ein Steuerpflichtiger in langjähriger Praxis die Differenzen alle erfolgs­wirksam verbucht hat, kann er nicht darauf bestehen, dass die Steuerbehörde dies duldet. (Quelle: BGE 2C_527/2013 und 2C_528/2014 vom 8.6.2014)

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