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Kosten für Pensionskassen-Vorbezug zählen nicht zu den abziehbaren Unterhaltskosten

17. Mrz, 2014

Beim Erwerb einer Liegenschaft zählen die Planungs- und Vermessungskosten, die Hand­änderungs- und Pfandrechtsabgaben, Notariatsgebühren und Ver­mitt­lungs­provisionen, die mit dem Kauf von Grundstücken verbunden sind, zu den steuerlich nicht abziehbaren Kosten. (Quelle: BGE 2C_384/2013, 2C_385/2013 vom 25.10.13)

 

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