Kosten für Pensionskassen-Vorbezug zählen nicht zu den abziehbaren Unterhaltskosten
Beim Erwerb einer Liegenschaft zählen die Planungs- und Vermessungskosten, die Handänderungs- und Pfandrechtsabgaben, Notariatsgebühren und Vermittlungsprovisionen, die mit dem Kauf von Grundstücken verbunden sind, zu den steuerlich nicht abziehbaren Kosten. (Quelle: BGE 2C_384/2013, 2C_385/2013 vom 25.10.13)