Krankes Haustier – hat der Mitarbeiter Recht auf bezahlte Freitage?
Wird ein zuhause gelassenes Tier krank, so ist der Tierhalter gemäss Tierschutzgesetz verpflichtet, es zu pflegen und zu behandeln. Die Rechtslage ist durchaus mit der Pflege eines kranken Kindes vergleichbar, die als gesetzliche Pflicht gilt. Es handelt sich dabei um einen unaufschiebbaren Pflegefall, wobei etwas weniger Zeit als bei einem Kind eingeräumt wird. Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter daher die erforderliche Zeit für die Versorgung des Tieres geben und ihn für bis zu drei Tage freistellen.
Der Tierhalter hat Tierarztbesuche auf die Randzeiten zu legen.