Krankheit ist ein Grund für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
Das Bundesgericht hatte einen Fall zu beurteilen, bei dem ein Arbeitnehmer wegen seiner psychischen Erkrankung nicht mehr zu seinem Arbeitsplatz hätte zurückkehren können. Für den allgemeinen Arbeitsmarkt war er aber vollständig arbeitsfähig. Er wurde vom Unternehmen wegen der Krankheit gekündigt.
Das Bundesgericht entschied, dass die gesundheitliche Nichteignung ein zulässiger Kündigungsgrund darstellt. Das Gericht argumentierte, dass objektive, nicht vom Arbeitnehmer verschuldete Gründe, wie beispielsweise gesundheitliche Probleme oder fachliches Unvermögen für eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses genügen. Es ist rechtlich korrekt, einen Mitarbeitenden zu entlassen, der aus gesundheitlichen Gründen für seine Tätigkeit nicht mehr geeignet ist und seine Beschäftigung auf Dauer nicht wieder wird aufnehmen kann. (Quelle: BGE 8C_687/2013 vom 2.5.14)