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Kündigung wegen Umbau: Das Projekt muss konkret sein

9. Okt, 2014

Das Bundesgericht hatte in einem früheren Urteil festgehalten, dass die Kün­di­gung eines Mietverhältnisses im Hinblick auf umfassende Sanierungs­ar­bei­ten nach bautechnischen und -ökonomischen Kriterien nicht gegen Treu und Glau­ben verstösst.

Missbräuchlich hingegen ist eine Kündigung wegen geplanten Umbaus, solange nicht ein ausreichend konkretes Umbauprojekt besteht. Das Gericht argumen­tiert, dass ohne eine gewisse Konkretisierung sich gar nicht feststellen lässt, ob eine Kündigung überhaupt erforderlich ist. (Quelle: BGE 4A_31/2014 vom 27.8.2014)

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