Kündigung wegen Umbau: Das Projekt muss konkret sein
Das Bundesgericht hatte in einem früheren Urteil festgehalten, dass die Kündigung eines Mietverhältnisses im Hinblick auf umfassende Sanierungsarbeiten nach bautechnischen und -ökonomischen Kriterien nicht gegen Treu und Glauben verstösst.
Missbräuchlich hingegen ist eine Kündigung wegen geplanten Umbaus, solange nicht ein ausreichend konkretes Umbauprojekt besteht. Das Gericht argumentiert, dass ohne eine gewisse Konkretisierung sich gar nicht feststellen lässt, ob eine Kündigung überhaupt erforderlich ist. (Quelle: BGE 4A_31/2014 vom 27.8.2014)