Kündigungsfristen auf Webseite abweichend von Vertrag gelten nicht
Ist ein Vertrag vereinbart worden, gelten die Kündigungsfristen im Vertrag. Kündigungsfristen auf Webseiten, die von individuell vereinbarten Verträgen abweichen, gelten nicht. Massgebend ist, was bei Vertragsabschluss vereinbart worden ist. Ist nichts abgemacht worden, gelten gesetzlichen Kündigungsfristen und –termine.