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Kunden erhalten Entschädigung für Verluste von Vermögensverwalter

14. Mrz, 2017

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Unternehmen für Vermögens­ver­wal­tung zwei ihrer Kunden den Schaden ersetzen muss, den diese durch ihre In­vestments erlitten haben. Einer Pensionierten blieb nur noch ihre AHV-Rente, nach­dem ihr Kapital aufgrund der Spekulationen der Vermögensverwaltung von rund 375’000 Franken auf wenige Tausend Franken geschrumpft war. Weil das Unternehmen gegen alle Regeln der Diversifikation verstossen hat, muss es der Frau rund 100’000 Franken zahlen. Ein anderer Kunde der Vermögensverwaltung erhält ebenfalls einen Schadensersatz von 100’000 Franken. Die Vermögensverwaltung hat trotz des Auftrages, ein geringes Risiko einzugehen in ein unsicheres Unternehmen investiert. (Quelle: BGE 4A_45/2016 und 4A_41/2016 vom 20.6.2016)

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