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Kurzarbeit aufgrund der Frankenstärke möglich

7. Mrz, 2015

Die Export-Industrie wird nach der Aufhebung des Mindestkurses für den Euro mit Auftrags- und damit Arbeitsausfällen konfrontiert werden. Der Bundesrat hat beschlossen, Devisenschwankungen als Grund zu akzeptieren und diesen Be­trieben Kurzarbeitsentschädigungen auszurichten.

Die Arbeitslosenkasse übernimmt 80% für Ausfallstunden, die fehlenden 20% trägt der Arbeitnehmende. Zu beachten: Nicht jeder Mitarbeiter ist anspruchs­be­­­re­ch­tigt und die Sozialversicherungen sind vom vollen Normalgehalt abzu­rechnen. Die Anspruchsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 12 Monate (innerhalb von zwei Jahren).

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