Kurzarbeit aufgrund der Frankenstärke möglich
Die Export-Industrie wird nach der Aufhebung des Mindestkurses für den Euro mit Auftrags- und damit Arbeitsausfällen konfrontiert werden. Der Bundesrat hat beschlossen, Devisenschwankungen als Grund zu akzeptieren und diesen Betrieben Kurzarbeitsentschädigungen auszurichten.
Die Arbeitslosenkasse übernimmt 80% für Ausfallstunden, die fehlenden 20% trägt der Arbeitnehmende. Zu beachten: Nicht jeder Mitarbeiter ist anspruchsberechtigt und die Sozialversicherungen sind vom vollen Normalgehalt abzurechnen. Die Anspruchsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 12 Monate (innerhalb von zwei Jahren).