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Kurzarbeitsentschädigung: Gesuche für Nachzahlung neu bis 31. Dezember 2022 möglich

1. Nov, 2022

Aufgrund des Bundesratsentscheids vom 11. März 2022 können Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsent­schä­digung abgerechnet haben, ein Gesuch um Überprüfung ihrer Ansprüche stellen. Sie können für diesen Zeitraum für Mitarbeitende im Monatslohn einen Ferien- und Feiertagsanteil geltend machen. Entsprechende Gesuche können neu bis am 31. Dezember 2022 via eService auf dem Portal arbeit.swiss eingereicht werden.

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