Telefon+41 (0)44 811 00 90

Längere Kurzarbeitsentschädigung wegen Frankenstärke

3. Mrz, 2016

Auf Grund der anhaltenden Frankenstärke hat der Bundesrat die Bedingungen für Kurzarbeitsentschädigungen angepasst.
Normalerweise sieht das Gesetz für den Bezug von Kurzarbeits-Entschädigungen eine maximale Bezugsdauer vor von 12 Monaten, während in den ersten sechs Monaten zwei, ab dem siebten Bezugsmonat drei Karenztage vom Arbeitgeber selbst getragen werden müssen.
Neu ist die maximale Bezugsdauer 18 Monate und die Karenztage sind auf einen Tag pro Monat reduziert. Diese Regelung gilt ab 1. Februar 2016 bis zum 31. Juli 2017. (Quelle: www.admin.ch)

← zurück zur Übersicht