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Leistungsort bei Kreditkartenabrechnungen muss ausgewiesen sein

1. Feb, 2015

Viele Unternehmen verkaufen Waren und Dienstleistungen online und lassen sich den Betrag mit PayPal oder Kreditkarten gutschreiben. Die Bestellungen und die Kunden-Korrespondenz werden ebenfalls online abgewickelt.

Für die Mehrwertsteuer muss der eindeutige Nachweis erbracht werden, ob Leistungen im Inland erbracht oder ins Ausland exportiert werden. Für Lie­ferungen ins Ausland ist keine Schweizer Mehrwertsteuer geschuldet.

PayPal- und Kreditkarten-Abrechnungen werden von der Steuerverwaltung nicht als Nachweis für den Sitz des Kunden und somit nicht als Nachweis für den Leistungs­­ort akzeptiert.

Damit keine Probleme mit der Mehrwertsteuer-Abrechnung entstehen, macht es Sinn, Rechnungen an die Kunden zu versenden. Am besten gleich mit der Lieferung auf Papier oder per .pdf online. Der Nachweis für eine Lieferung ins Ausland kann mit der Quittung des Spediteurs oder einer Postquittung unter­stützt werden.

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