Lohnabrechnungen per E-Mail sind zulässig
Verfügen die Mitarbeiter am Arbeitsplatz über einen persönlichen Computer, kann eine Lohnabrechnung auch elektronisch übermittelt werden. Das Gesetz sieht nur vor, dass der Mitarbeiter einen Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung hat, was aber nicht wörtlich zu nehmen ist. Wenn er die Abrechnung ausdrucken kann, kann sie per elektronische Post erfolgen.