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Lohnmeldung für ausländische Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum

12. Aug, 2013

Arbeitgeber aus dem EU/EFTA-Raum müssen für ihre in die Schweiz entsandten Mitarbeiter den Lohn melden. Mittels eines Meldeverfahrens müssen die in der Schweiz bezahlten Bruttostundenlöhne für jeden einzelnen Mitarbeiter ange­ge­ben werden. Diese Regelung gilt seit dem 15.5.2013 für alle aus­ländischen Mit­arbeiter, die bis zu maximal 90 Tage in der Schweiz Dienst­leistungen er­bringen. (Quelle: Eidg. Justiz- und Polizeidepartement)

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