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Neu: Online-Selbstanzeige bei der Weko möglich

22. Sep, 2020

Durch eine Selbstanzeige kann ein Unternehmen eine Sanktionierung für kartell­rechtliche Verstösse ganz oder teilweise vermeiden. Durch die Selbstanzeige zeigt es damit seine Beteiligung an einer mutmasslichen Wettbewerbs­be­schrän­kung.

Eine Reduktion oder gar einen Erlass der Sanktionen gilt nur für dasjenige Unter­nehmen, das als Erstes eine Selbstanzeige einreicht und Informationen und Beweismittel anbietet. Der Zeitpunkt für eine Selbstanzeige ist also entscheidend, um den Sanktionen zu entgehen.

Die Weko bietet neu eine Online-Selbstanzeige an, bei der die Unternehmen direkt ihre Informationen auf einem Formular einreichen können.

Das Formular ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch abrufbar.

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