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Neue Abgabe für Unternehmen für Radio und Fernsehen ab 2019

3. Aug, 2018

Ab dem 1. Januar 2019 wird die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen erhoben. Sie ersetzt die empfangs­geräteabhängige Abgabe, die Ende 2018 ausläuft.

Abgabepflichtig sind Unternehmen, die im MWST-Register eingetragen sind und einen jähr­lichen weltweiten Gesamtumsatz von mindestens CHF 500‘000 erzielen. Die Höhe der Abgabe bestimmt sich nach dem Jahresumsatz und die Unternehmen erhalten von der Steuerver­waltung automatisch eine jährliche Rechnung.

Unter die Abgabepflicht fallen neu auch Unternehmen mit Sitz im Ausland, welche im MWST-Register der Schweiz eingetragen sind.

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