Neue Maximalbeiträge der privaten Selbstvorsorge per 1. Januar
In der privaten Selbstvorsorge Säule 3a werden per 1. Januar 2015 die jährlichen Maximalbeiträgeautomatisch angepasst. Wer bereits Beiträge an die 2. Säule leistet, kann ab 1. Januar 2015 neu 6‘768 Franken in die Säule 3a einzahlen. Personen, welche keine Zahlungen in die 2. Säule leisten, können jährlich maximal 20 % des Erwerbseinkommens resp. maximal 33‘840 Franken einzahlen.