Neues Verjährungsrecht tritt per 1.1.2019 in Kraft
Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar 2019 das neue Verjährungsrecht in Kraft.
Die beiden zentralen Elemente der Revision sind:
– Verlängerung der relativen Verjährungsfrist von bisher einem Jahr auf neu drei Jahre im Delikts- und Bereicherungsrecht. Geschädigte Personen haben also künftig ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens und des Ersatzpflichtigen drei Jahre Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen.
– Neue zwanzigjährige absolute Verjährungsfrist bei Personenschäden, die neue Aufbewahrungsfristen für Unternehmer, Ärzte und Architekten nach sich zieht.