Neues Zollgesetz tritt am 1. August 2016 in Kraft
Die Änderung des Zollgesetzes betrifft einerseits sicherheitsrelevante Bereiche, andererseits wirtschaftsrelevante Bereiche wie die Einschränkung der Solidarhaftung oder die Ausdehnung des Zollerlasses. Weiter wurden diverse Bestimmungen angepasst, so zum Beispiel die Verpflichtung der Verkehrsunternehmen, Unterlagen für die Zollprüfung in elektronischer Form vorzulegen. (Quelle: Eidg. Zollverwaltung)