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Nichtbezahlen der Rechnung ist kein Betrug

13. Jun, 2016

Ein Basler bestellte im Internet auf Rechnung einen teuren Drucker, ohne die Rechnung zu bezahlen. Das Straf­­­gericht des Kantons Basel-Stadt verurteilte ihn wegen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Begründung: Er sei bei der Bestellung weder ­willens noch in der Lage gewesen, die Ware zu bezahlen. Dagegen wehrte sich der Beschuldigte erfolgreich und das Bun­desgericht sprach ihn frei. Der Mann habe nicht arglistig gehandelt. Der Internet­shop hin­gegen habe leichtfertig einen teuren Drucker auf ­Rechnung ge­liefert, ohne die Bonität des Kunden zu prüfen. (Quelle: BGE 6B_887/2015 vom 8. März 2016)

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