Öffentlichkeit der Handelsregisterbelege
Im Schweizerischen Handelsregister können Basisdaten wie Konkurs-, Straf- und Gerichtsakten aber insbesondere auch Protokolle von Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen von jedermann eingesehen werden. Ebenso sind von Gründungen und Kapitalerhöhungen sowie Umstrukturierungen umfassende Zahlen der Gesellschaften ersichtlich.
Neu ermöglichen die Handelsregister der Kantone Zürich und Basel Stadt die kostenlose Abfrage dieser Handelsregisterdaten auf dem Internet. Das Handelsregisteramt Zürich hat in einer Mitteilung publiziert, dass etwa 1 Million Eintragungsanmeldungen und Belege auf dem Internet zum Download zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass auch die anderen Kantone nach und nach die Publikation via Internet anbieten werden. Um zu vermeiden, dass Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden oder der Persönlichkeitsschutz verletzt wird, empfiehlt es sich, nur noch Protokollauszüge der für die Handelsregister-Eintragung relevanten Beschlüsse einzureichen. Dabei genügt es, wenn solche Auszüge vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden des beschliessenden Organs unterzeichnet werden.