Telefon+41 (0)44 811 00 90

Öffentlichkeit der Handelsregisterbelege

18. Nov, 2013

Im Schweizerischen Handelsregister können Basisdaten wie Konkurs-, Straf- und Gerichts­akten aber insbesondere auch Protokolle von Generalversammlungen und Verwaltungs­ratssitzungen von jedermann eingesehen werden. Ebenso sind von Gründungen und Kapitalerhöhungen sowie Umstrukturierungen umfassende Zahlen der Gesellschaften ersichtlich.

Neu ermöglichen die Handelsregister der Kantone Zürich und Basel Stadt die kostenlose Abfrage dieser Handelsregisterdaten auf dem Internet. Das Handelsregisteramt Zürich hat in einer Mitteilung publiziert, dass etwa 1 Million Eintragungsanmeldungen und Belege auf dem Internet zum Download zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass auch die anderen Kantone nach und nach die Publikation via Internet anbieten werden.
Um zu vermeiden, dass Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden oder der Persönlichkeitsschutz verletzt wird, empfiehlt es sich, nur noch Protokollauszüge der für die Handelsregister-Eintragung relevanten Beschlüsse einzureichen. Dabei genügt es, wenn solche Auszüge vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden des beschliessenden Organs unterzeichnet werden.

← zurück zur Übersicht