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Oltimer in der Geschäftsbuchhaltung gelten als Mietfahrzeuge

22. Aug, 2016

Aufgrund der strassenverkehrsrechtlichen Vorgaben dürfen sogenannte Vetera­nen­fahrzeuge nur für private Zwecke eingesetzt werden. Daraus folgert die Steuerverwaltung, dass in der Geschäfts­buchhaltung geführte Oldtimer als Miet­fahrzeuge angesehen werden und demzufolge ein Leistungsverhältnis zwischen Unternehmen und dem Nutzer begründen. Aufgrund einer Vollkostenrechnung ist ein Mietpreis zu errechnen, auf den Umsatzsteuer bezahlt werden muss.

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