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Pauschalabzüge vom Lohn sind nicht zulässig 

27. Jul, 2016

Verschiedene Arbeitsgeber versuchen, kleine Missgeschicke wie zB. zer­schla­genes Geschirr im Gastgewerbe, mit pauschalen Abzügen vom Lohn ihrer Mit­arbeiter zu kompensieren. Doch Kollektiv- und Pauschalabzüge sind auf keinen Fall erlaubt. Die Haftung des Arbeitnehmers kommt nur dann in Frage, wenn dieser persönlich einen Fehler gemacht hat. Und auch ein bloss leichtfahrlässig ver­ursachter Schaden gehört in der Regel zum normalen, vom ­Arbeitgeber zu tra­genden Betriebsrisiko.

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