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Persönlichkeitstest nur freiwillig

27. Jan, 2018

Im Rahmen von Beförderungen und Neueinstellungen werden von Kandidaten Assesements und Persönlichkeitstest verlangt. Diese Tests sind nur mit dem Einverständnis des Mitarbeitenden oder Kandidaten zulässig. Auch muss er­kenn­bar sein, was mit dem Test geprüft wird und dass ein Bezug zur künftigen Tätig­keit besteht.  Die Fragen dürfen nicht persönlichkeitsverletzend sein und die Test­ergebnisse müssen dem Kandidaten bekanntgegeben werden.

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