Personenfreizügigkeit: Klare Regeln für Kurzaufenthalter auf Stellensuche
Ausländische Personen, die eine Kurzaufenthaltsbewilligung zum Zweck der Stellensuche in der Schweiz beantragen, müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs verabschiedet, die am 1. April 2015 in Kraft getreten ist.