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Pflicht zur Bestätigung von wichtigen Mails

31. Aug, 2013

In einem steuerrechtlichen Urteil hat sich das Bundesgericht u.a. zur Zustellung von elektronischen Nachrichten geäussert. Es hält in seinem Entscheid fest, dass der Versender auftragsrechtlich verpflichtet ist, die Zustellung zumindest ent­scheid­relevanter elektronischer Nachrichten per Telefon oder Post zu veri­fi­zieren, wenn der Empfänger den Erhalt nicht bestätigt.

Da bekannt ist, dass der E-Mail-Verkehr beträchtliche Unsicherheiten birgt, ist der Versender verpflichtet, sich eine entsprechende Empfangsbestätigung vom Adressaten einzuholen. Eine wichtige Mitteilung per E-Mail zu versenden, ohne weitere Kontroll-Massnahmen zu ergreifen, entspricht nicht sorgfältiger Erfüllung eines Auftragsverhältnisses. (Quelle: BGE 2C_699/2012 vom 22.10.12)

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