Präzisierte Eintragung der Zeichnungsberechtigungen einer Gesellschaft möglich
Im Handelsregister ist es möglich, die Zeichnungsberechtigung bei Kollektivunterschrift so einzuschränken, dass nur bestimmte namentlich genannte Personen miteinander gültig unterzeichnen können. Konkret bedeutet ein solcher Eintrag: «Kollektivunterschrift zu zweien zusammen mit X. oder Y.» (Quelle: BGE 4A_536/2015 vom 3.3.2016)