Privatanteile bei der Anwendung der Saldosteuersatzmethode
Der Eigenverbrauch ist beim Einzelunternehmer mit Anwendung der Saldosteuersatzmethode abgegolten und muss demnach nicht abgerechnet werden.
Rechnet ein Unternehmen mit der Saldosteuersatzmethode ab, so stellen die Privatanteile für die Fahrzeugnutzung durch die Mitarbeiter eine entgeltliche Leistung, also Umsatz dar, die mit der Anwendung der Saldosteuersatzmethode nicht abgegolten ist. Somit sind diese mit der Mehrwertsteuer abzurechnen.