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Privatanteile bei der Anwendung der Saldosteuersatzmethode

14. Okt, 2015

Der Eigenverbrauch ist beim Einzelunternehmer mit Anwendung der Saldo­steuersatzmethode abgegolten und muss demnach nicht abgerechnet werden.

Rechnet ein Unternehmen mit der Saldosteuersatzmethode ab, so stellen die Privat­anteile für die Fahrzeugnutzung durch die Mitarbeiter eine entgeltliche Leistung, also Umsatz dar, die mit der Anwendung der Saldosteuersatzmethode nicht abgegolten ist. Somit sind diese mit der Mehrwertsteuer abzurechnen.

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