Produkte mit Rabatt genau kennzeichnen
Es gilt gemäss dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als unlauter, wenn Hinweise auf Preisreduktionen wie z.B. «10% Rabatt» ohne weitere Angaben sind. Der Verkäufer muss die Ware eindeutig spezifizieren, so dass für den Durchschnittskonsumenten auf den ersten Blick klar wird, für welche Produkte der Rabatt gilt.