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Produkte mit Rabatt genau kennzeichnen

23. Okt, 2014

Es gilt gemäss dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als unlauter, wenn Hin­weise auf Preisreduktionen wie z.B. «10% Rabatt» ohne weitere Angaben sind. Der Verkäufer muss die Ware eindeutig spezifizieren, so dass für den Durch­­schnittskonsumenten auf den ersten Blick klar wird, für welche Produkte der Rabatt gilt.

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