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Prüfungsgebühren müssen auch bei nicht bestandener Prüfung bezahlt werden

29. Dez, 2014

Arbeitgeber erklären sich oft bereit, eine Weiterbildung von Mitarbeitern zu be­zahlen und verpflichten im Gegenzug die Mitarbeiter dazu, eine bestimmte Zeit im Unternehmen zu arbeiten.

Fällt der Mitarbeiter durch die Prüfung und muss ein zweites Mal antreten, so ist der Arbeitgeber trotzdem verpflichtet, die zweite Prüfungsgebühr zu bezahlen. Anders wäre es nur, wenn der Mitarbeiter durch eigenes Verschulden durchge­fallen oder gar nicht zur ersten Prüfung erschienen wären.

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