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Qualifikation als gewerbsmässige Liegenschaftenhändler

28. Feb, 2018

Das Bundesgericht entschied, dass ein Ehepaar als selbständige gewerbsmässige Liegenschaftenhändler auftrat nach zwei Verkäufen von Ferienwohnungen.

Das Ehepaar hatte mit dem Erlös aus dem Verkauf einer luxuriösen Ferien­wohnung in eine weitere Luxuswohnung reinvestiert und diese ebenfalls aus­gebaut und verkauft.

Die Begründung des Gerichts: Das Ferienhaus hat von Anfang an als Han­dels­objekt gedient und stellt so Geschäftsvermögen dar. Darüberhinaus argu­men­tierte das Gericht, dass der Umbau eines Hauses in ein Luxusobjekt trotz eigener finan­ziell angespannter Lage aus reiner Geschäftstätigkeit entstand. Das Ehepaar nahm planmässig und nachhaltig am wirtschaftlichen Verkehr teil und hatte vertiefte Kenntnisse über die Baubranche und den Immobilienmarkt. (Quelle: BGE 2C_966/2016 vom 25. Juli 2017)

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