Quellensteuerpflichtige können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig ins ordentliche Steuerverfahren wechseln.
Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn individuelle Abzüge geltend gemacht werden können oder sich die persönliche bzw. finanzielle Situation verändert hat. Zum Beispiel durch Heirat, Kinder, Liegenschaften oder Vermögen. In solchen Fällen ermöglicht das ordentliche Verfahren eine genauere steuerliche Betrachtung.
Wichtig zu wissen:
Der Wechsel ist bindend. Wer einmal im ordentlichen Verfahren ist, bleibt in der Regel darin. Zudem profitiert nicht jede Situation von einem Wechsel.
