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Recht auf Einsicht in die Personalakte

28. Feb, 2015

Der Mitarbeiter hat ein Recht, seine Personalakte vollständig einzusehen. Dazu ge­hören neben den Angaben von Name, Geburtsdatum, AHV-Nr. usw. auch die An­ga­ben zu Qualifikationen. Der Arbeitgeber muss die Angaben schriftlich mit Foto­­kopie und kostenlos dem Mitarbeiter überlassen.

Die Angaben in der Personalakte müssen stimmen. Andernfalls kann der Mitarbeiter eine Korrektur verlangen. Ist strittig, was stimmt, kann der Mit­ar­bei­ter einen Bestreitungsvermerk im Dossier eintragen lassen. So ist aus den Akten ersichtlich, dass der Arbeitnehmer mit der Einschätzung nicht ein­ver­standen ist.

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