Recht auf Einsicht in die Personalakte
Der Mitarbeiter hat ein Recht, seine Personalakte vollständig einzusehen. Dazu gehören neben den Angaben von Name, Geburtsdatum, AHV-Nr. usw. auch die Angaben zu Qualifikationen. Der Arbeitgeber muss die Angaben schriftlich mit Fotokopie und kostenlos dem Mitarbeiter überlassen.
Die Angaben in der Personalakte müssen stimmen. Andernfalls kann der Mitarbeiter eine Korrektur verlangen. Ist strittig, was stimmt, kann der Mitarbeiter einen Bestreitungsvermerk im Dossier eintragen lassen. So ist aus den Akten ersichtlich, dass der Arbeitnehmer mit der Einschätzung nicht einverstanden ist.