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Recht auf Lohn obwohl nach Hause geschickt

23. Mai, 2017

Ist ein Mitarbeiter in einen Arbeitsplan eingeteilt und verzichtet der Arbeitgeber den­noch auf den Arbeitseinsatz, so hat der Mitarbeiter trotzdem Anrecht auf den Lohn. Das gilt auch für den Fall, dass Mitarbeiter mangels Arbeit früher als vor­gesehen nach Hause geschickt werden.

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