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Rechtsbehelf gegen missbräuchliche Betreibungen

23. Sep, 2013

In der Schweiz wird jede Betreibung in das Betreibungsregister eingetragen, egal ob sie gerechtfertigt ist oder nicht. Das Betreibungsamt hat keine Kompetenz, über die Begründetheit einer Forderung zu entscheiden.

Wird ein Interesse glaubhaft gemacht, wie z.B. der Abschluss eines Vertrages, so ist die Einsicht in das Betreibungsregister für jedermann möglich. Vor allem bei Abschlüssen von Mietverträgen ist der Auszug aus dem Betreibungsregister üb­lich und enthält dieses hängige Betreibungen, so sinken die Chancen auf einen Ver­tragsabschluss erheblich.

Eine Auskunft wird nur verweigert, wenn eine Betreibung nichtig ist oder auf­grund einer Beschwerde aufgehoben wurde.

Das Betreibungsverfahren enthält auch Missbrauchspotenzial, da jeder echte oder vermeintliche Gläubiger Forderungen als Betreibung einleiten und so die an­dere Partei schädigen kann. Liegt eine missbräuchliche Betreibung vor, ist sie nich­tig.

Der betroffene Schuldner kann die Missbräuchlichkeit mittels einer Beschwerde bei der Aufsichtsinstanz über das Betreibungsamt, normalerweise das erst­in­stanzliche Gericht am Betreibungsort, jederzeit geltend machen. Stellt das Ge­richt aufgrund der Umstände des Einzelfalles die Nichtigkeit fest, weist es das Be­treibungsamt an, die Betreibung zu löschen.

Damit ein Gericht Nichtigkeit anerkennt, muss der Schuldner beweisen, dass die Betreibung rechtsmissbräuchlich ist und keinen Interessen des Gläubigers dient, wie zB. einem Verjährungsunterbruch. Der Schuldner muss das Beschwerde­ver­fahren auf eigene Kosten führen und wird keine Prozessentschädigung erhalten, weil das SchKG-Beschwerdeverfahren «kostenlos» ist und keine Partei­ent­schä­digung vorsieht. Der mutwillig Betreibende läuft also nicht Gefahr, später dem sich erfolgreich wehrenden Schuldner eine Prozessentschädigung zahlen zu müssen, wie das in einem Zivilverfahren üblich wäre.

Seit 1. Januar 2013 werden bezahlte, betriebene Forderungen nach zwei Jahren aus dem  Betreibungsregister automatisch gelöscht.

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