Rückforderungsfrist für Verzugszinsen
Am 15. Februar 2017 sind die Änderungen zum Meldeverfahren über die Verrechnungssteuer in Kraft getreten.
Achtung: bezahlte Verzugszinsen können nur noch bis zum 15. Februar 2018 via Gesuch bei der Eidg. Steuerverwaltung zurückgefordert werden. Nach diesem Datum ist eine Rückforderung nicht mehr möglich.