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Rückforderungsfrist für Verzugszinsen

2. Dez, 2017

Am 15. Februar 2017 sind die Änderungen zum Meldeverfahren über die Ver­rechnungssteuer in Kraft getreten.

Achtung: bezahlte Verzugszinsen können nur noch bis zum 15. Februar 2018 via Gesuch bei der Eidg. Steuerverwaltung zurückgefordert werden. Nach diesem Datum ist eine Rückforderung nicht mehr möglich.

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