Rückgabepflichten des Arbeitnehmers sind nicht umfassend
Das Bundesgericht hatte den Fall zu beurteilen, bei dem ein Arbeitnehmer nach seiner Kündigung Unterlagen seines Arbeitgebers zurückbehalten hatte. Einen Teil der Unterlagen erhielt er während seines Arbeitsverhältnisses, einen Teil nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Das Unternehmen verlangte vor Gericht die Herausgabe aller Unterlagen.
Das Bundesgericht entschied, dass nur die Unterlagen zurückgegeben werden müssen, die während des Arbeitsverhältnisses in Besitz des Mitarbeiters kamen. Das Gericht erwähnte, dass keine hohen Anforderungen zu stellen sind, wenn es um die Rückgabe von Dokumenten geht. (Quelle: BGE 4A_343/2014 vom 17. Dezember 2014)18