Schneeräumungspflicht kann auf den Mieter überwälzt werden
Vermieter können die Schneeräumungspflicht auf den Mieter abwälzen. Dafür muss aber eine schriftliche mietvertragliche Vereinbarung bestehen. Eine blosse Hausordnung reicht nicht aus. Allerdings ist die Übertragung auf den Mieter nur zulässig für einfache Räumungsarbeiten, die der Mieter selber ausführen kann.
Die Delegation der Schneeräumung an den Mieter ist widerrechtlich, wenn Maschinen wegen der Grösse der Flächen oder topografischen Besonderheiten nötig sind oder Gefahren mit der Arbeit verbunden sind, wie zB bei Schnee auf dem Dach.